Artikel in der Rubrik: Recht & BtmG §§
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• Wie überall im Leben gibt es auch beim Thema Hanf und Drogen eine menge zu beachten. Zum einen ist es so, dass der Konsum ja nicht strafbar ist, der Besitz jedoch schon. Stellt sich die Frage, wie man etwas konsumieren kann, dass man nicht hat bzw. haben darf! Naja, deutsche Gesetzgebung eben. Um etwas Licht in die Sache zu bringen hier einige Auszüge aus dem Betaeubungsmittelgesetz.
Die folgenden Informationen gelten für die Bundesrepublik Deutschland. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bestraft werden kann laut § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wer illegale Betäubungsmittel (also z.B. Cannabis) "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft." Außerdem sind Besitz, Durchfuhr und einige andere Dinge verboten. Der Konsum kommt jedoch im BtMG nicht vor und ist somit erlaubt.
Was ist, wenn ich geringe Mengen bei mir habe (und erwischt werde)?? - In Tatbeständen, die "gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, [...] werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben."
(ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu bewerten) - Als kleine Hilfe koennte man diese Werte annehmen: (ohne Gewaehr)- Bundesland geringe Menge Einstellungsregeln Baden-Württemberg bis 3 KE "in der Regel einzustellen" Bayern bis 6 g "im Einzelfall zu prüfen" Berlin bis 6 g "grundsätzlich einzustellen" 6-15 g "kann eingestellt werden" Brandenburg bis 3 KE "kann eingestellt werden" Hamburg bis 20 g (1) "in der Regel einzustellen" Hessen bis 6 g "ist einzustellen" 6-30 g "kann eingestellt werden" Niedersachsen bis 6 g "ist einzustellen" 6-15 g "kann eingestellt werden" Nordrhein-Westfalen bis 10 g "in der Regel einzustellen" Rheinland-Pfalz bis 10 g "in der Regel einzustellen" Saarland bis 6 g "ist einzustellen" 6-10 g "kann eingestellt werden" Sachsen bis 3 KE, ca. 6 g (2) (inoffiziell) Sachsen-Anhalt bis 3 KE, ca. 6 g "ist einzustellen" Schleswig-Holstein bis 30 g "in der Regel einzustellen"
Sind Samen legal? Darf man Sie kaufen? - Eigentlich nicht! - Der Erwerb und Umgang mit Hanfsamen war bis zum 1.2.1998 legal. Doch durch Änderungen des BtMG sind seitdem nur noch Samen, die "nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt" sind, von der Anlage I des BtMG augeschlossen. Schwerlich wird man beweisen, dass 10 Samen für 100 Euro als Vogelfutter gedacht waren oder man diese zum Verzehr gedacht hat. Zwar enthalten die Samen kein THC aber die "Gefahr" dass damit unerlaubte Handlungen begangen werden, ist zu groß.
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